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NLP-Ausbildungen,
Seminare, Trainings

Shoja

Sind NLP-Ausbildungen steuerlich absetzbar?

  • Sind NLP-Ausbildungen steuerlich absetzbar?

    NLP-Ausbildungen können steuerlich absetzbar sein.

Nach vielen Jahren der Unsicherheit und Unklarheit, ob und inwieweit die Investitionskosten einer NLP-Aus-/ Weiterbildung als Werbungskosten im Rahmen der beruflichen Weiterbildung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt können, hat der Bundesfinanzhof (BFH) nunmehr eine klare Entscheidung getroffen:

Mit gleich zwei Urteilen (Az: VI R 44/04 und VI R 35/05 vom 28.August 2008) hat die oberste Steuerbehörde nun klargestellt, dass NLP-Kurse, NLP-Ausbildungen oder NLP-Trainings als steuerlich relevante Werbungskosten berücksichtigt werden können, wenn diese der Verbesserung der beruflichen Kommunikation dienen. Zuvor wurde der private Vorteil gegenüber dem beruflichen Fortkommen in den Vordergrund gestellt, so dass die Kurse nicht bei allen Steuerbehörden als absetzbar anerkannt wurden.

Deshalb muss zur steuerlichen Anerkennung auch eindeutig nachgewiesen werden, dass:

  • in der NLP-Ausbildung Fähigkeiten trainiert werden, die der beruflichen Kommunikationsoptimierung, wie z.B. dem Konfliktmanagement oder der Erweiterung der sozialen Kompetenz (Soft-Skills) dienen, wie es in heutigen Führungspositionen erwartet wird.
  • die Weiterbildungsmaßnahme von einem professionellen Veranstalter / Institut durchgeführt wird.
  • eine "homogene Teilnehmerzusammensetzung" gegeben ist.

Im Klartext bedeutet dies, dass sich die Ausbildungsgruppen zwar aus Teilnehmern unterschiedlichster Berufsbereiche zusammensetzen können, diese sich jedoch in vergleichbaren Situationen befinden oder vergleichbare Interessen daran haben, die erlernten Qualifikationen in ihre jeweilige berufliche Tätigkeit (z.B. als Vorgesetzter/ Führungskraft) zu übertragen.

Für die steuerliche Absetzbarkeit ist es -gemäß der Auslegung des BFH-Urteils- unerheblich, dass die erlernten Fähigkeiten auch privat eingesetzt werden können.

Entscheidend ist das berufliche Interesse an der durchgeführten Weiterbildung, auch, wenn die Anwendung der erlerneten Fähigkeiten im privaten Bereich eine naturgemäße Folge ist.

Damit wurde die bisherige Problematik der teilweisen Nichtanerkennung der Ausbildungskosten durch das Finanzamt beseitigt, die sich aus der Frage der nach der privaten Nutzung ergab. Andere Seminare, die nur der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung dienen, werden jedoch nach wie vor im Regelfall von den Finanzämtern nicht anerkannt, wenn der berufliche Zusammenhang nicht eindeutig hergestellt werden kann.

TIPP:
Im Zweifelsfall sprechen Sie vor Beginn einer NLP-Fortbildungsmaßnahme mit einem Steuerberater über die steuerliche Absetzbarkeit.

Quelle: Bundesfinanzhof > Pressemitteilungen 2008 > Nr. 101 | 29. Okt.

Im Vordergrund unserer NLP-Ausbildungen stehen die Förderung Ihrer sozialen, emotionalen und kommunikativen Kompetenzen; die Steigerung der kognitiven Leistungen und der professionellen Präsentationsfähigkeiten (berufliche Soft-Skills). Dies kann idealerweise berufs- und studienbegleitend sein.