Kriterien für die Ernennung zum Lehrtrainer, DVNLP
Ein Lehrtrainer, DVNLP verfügt insbesondere über die nachstehend im einzelnen aufgeführten Qualifikationsnachweise:
Zertifizierter Abschluss der NLP-Ausbildungen: NLP-Practitioner-, NLP-Master- und NLP-Trainer, DVNLP sowie mindestens drei Jahre NLP-Erfahrung seit Beginn der NLP-Practitioner-Ausbildung und 30 Stunden Einzel-Coaching / Therapie bei einem NLP-Anwender, mindestens der Stufe NLP-Master, DVNLP.
Zusätzlich:
- Die Assistenz eines NLP-Practitioner- und eines NLP-Master-Trainings, DVNLP. Eine Assistenz bedeutet, dass der Lehrtraineranwärter das gesamte NLP Training als Assistenzperson bei einer/m "LehrtrainerIn, DVNLP" begleitet. Der detaillierte Nachweis der Assistenz bestätigt die Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der Assistenz. Die inhaltliche Gestaltung der Assistenz liegt im Ermessen des Lehrtrainers.
- 500 Stunden Unterrichtserfahrung, z.B. in der Erwachsenenbildung, innerbetrieblichen Weiterbildung, in Schulen oder vergleichbare unterrichtende Tätigkeiten.
- Aufgrund vieler innovativer Angebote im Aus-, Weiter- und Fortbildungsbereich hat die AFK die Anforderungen an die 150 Stunden Fortbildung im Bereich der humanistischen Psychologie für die Lehrtrainer-Anerkennung aktualisiert.
Es werden nachfolgend aufgeführte Verfahren -jetzt als psychologische Verfahren benannt- und anerkannt. Die 150 Stunden müssen sich aus drei weiteren Bereichen, neben dem NLP, zusammen setzen:
- Coachingausbildung
- Encounter
- Entspannungsmethoden
- Familientherapie
- Familienstellen
- Gesprächstherapie
- Gesprächstherapie nach Rogers
- Gestalttherapie
- Hypnotherapie
- Hypno-Fort- / Ausbildung
- Heilpraktikerschein
- Mediation
- Organisationsaufstellungen
- Personalentwicklung
- Psychoanalyse nach Jung, Adler, Freud
- Psychodrama
- Psychotherapie (HP klein)
- Provokative Therapie
- Suggestopädie
- Supervision
- Systemische Therapie
- Themenzentrierte Interaktion
- Transakationsanalyse
- Verhaltenstherapie
- Gordon-Familientraining
- Andere Aufstellungen
Ebenso werden akademische Abschlüsse in humanistischen/psychologischen Fächern anerkannt.
Hierzu zählen:
- Humanmedizin
- Kunsttherapie
- Linguistik
- Musiktherapie
- Psychologie
- Sozialpädagogik
- Soziologie
- Werbepsychologie
- etc.
Die Aufteilung der 150 Stunden ist frei wählbar. Kenntnisse psychologischer Literatur in den für NLP relevanten Bereichen, die z.B. im Rahmen eines Psychologiestudiums, Studiums der Sozialpädagogik, einer Heilpraktikerausbildung/Psychotherapie, durch Teilnahme an psychotherapeutischen Fachkongressen, interkollegialem Literaturstudium erworben sein können. Davon müssen mindestens 50 Stunden nachgewiesen werden.