Kriterien für die Ernennung zum Lehrtrainer, DVNLP
Ein Lehrtrainer, DVNLP verfügt insbesondere über die nachstehend im einzelnen aufgeführten Qualifikationsnachweise:
NLP-Practitioner-, NLP-Master und Trainer, DVNLP sowie mindestens drei Jahre NLP-Erfahrung seit Beginn der NLP-Practitioner-Ausbildung und 20 Stunden Einzel-Coaching/Therapie bei einem NLP-Anwender, der mindestens Lehrtrainer*in, DVNLP, oder Master Coach, DVNLP, oder NLP-Berater, DVNLPt ist.
Zusätzlich:
- Die Assistenz eines NLP-Practitioner- und eines NLP-Master-Trainings, DVNLP. Eine Assistenz bedeutet, dass der Lehrtraineranwärter das gesamte NLP Training als Assistenzperson bei einer/m "LehrtrainerIn, DVNLP" begleitet. Der detaillierte Nachweis der Assistenz bestätigt die Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der Assistenz. Die inhaltliche Gestaltung der Assistenz liegt im Ermessen des Lehrtrainers.
- 500 Stunden Unterrichtserfahrung, z.B. in der Erwachsenenbildung, innerbetrieblichen Weiterbildung, in Schulen oder vergleichbare unterrichtende Tätigkeiten.
- Aufgrund vieler innovativer Angebote im Aus-, Weiter- und Fortbildungsbereich hat die AFK die Anforderungen an die 150 Stunden Fortbildung im Bereich der humanistischen Psychologie für die Lehrtrainer-Anerkennung aktualisiert.
- Nachweis für den Besuch des vom DVNLP angebotenen "Einführungs-Workshops". Voraussetzungen für die Teilnahme am Workshop sind: Mitgliedschaft im DVNLP und Abschluss Trainer, DVNLP.
Es werden nachfolgend aufgeführte Verfahren -jetzt als psychologische Verfahren benannt- und anerkannt. Die 150 Stunden müssen sich aus drei weiteren Bereichen, neben dem NLP, zusammen setzen:
- Coachingausbildung
- Encounter
- Entspannungsmethoden
- Familientherapie
- Familienstellen
- Gesprächstherapie
- Gesprächstherapie nach Rogers
- Gestalttherapie
- Hypnotherapie
- Hypno-Fort- / Ausbildung
- Heilpraktikerschein
- Mediation
- Organisationsaufstellungen
- Personalentwicklung
- Psychoanalyse nach Jung, Adler, Freud
- Psychodrama
- Psychotherapie (HP klein)
- Provokative Therapie
- Suggestopädie
- Supervision
- Systemische Therapie
- Themenzentrierte Interaktion
- Transakationsanalyse
- Verhaltenstherapie
- Gordon-Familientraining
- Andere Aufstellungen
Ebenso werden akademische Abschlüsse in humanistischen/psychologischen Fächern anerkannt.
Hierzu zählen:
- Humanmedizin
- Kunsttherapie
- Linguistik
- Musiktherapie
- Psychologie
- Sozialpädagogik
- Soziologie
- Werbepsychologie
- etc.
Die Aufteilung der 150 Stunden ist frei wählbar. Kenntnisse psychologischer Literatur in den für NLP relevanten Bereichen, die z.B. im Rahmen eines Psychologiestudiums, Studiums der Sozialpädagogik, einer Heilpraktikerausbildung/Psychotherapie, durch Teilnahme an psychotherapeutischen Fachkongressen, interkollegialem Literaturstudium erworben sein können. Davon müssen mindestens 50 Stunden nachgewiesen werden.